Akkreditierung ohne zertifiziertem Abschluss

Wenn Sie keine von ACC zertifizierte Ausbildung absolviert haben, können Sie dennoch einen Antrag auf Akkreditierung bei ACC stellen. Wir stellen dann in einer Einzelüberprüfung fest, ob die Voraussertzungen für die Akkreditierung erfüllt sind. Mithilfe dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat (so ersparen Sie sich unnötige Kosten).

 

Antrag

    • ACC ist ein Berufsverband bekennender Christen unterschiedlicher Konfessionen. Wir legen Wert auf einen gelebten christlichen Glauben und klar formulierte ethische Standards.

    • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie die Glaubensbasis und die Ethikrichtlinien.

Referenzen

    • Legen Sie eine Empfehlung der christlichen Ortsgemeinde vor, in der Sie aktiv eingebunden sind. Diese kann durch den Pastor/Pfarrer erfolgen oder durch die Gemeindeleitung.

    • Ihre Ausbildung wurde supervisorisch begleitet. Bitten Sie Ihren Supevisor, das Empfehlungsformular für Sie auszufüllen und zu unterschreiben.

      Der Supervisor / die Supervisorin muss für die Ausbildungssupervision qualifiziert sein, also der DGSv, der EASC angehören oder von der ausbildenden Institution als Supervior/in anerkannt sein.

    • Um auch nach außen Verantwortlichkeit zu dokumentieren, erwarten wir für die Akkreditierung ein Führungszeugnis. Dieses beantragen Sie bitte bei der Meldebehörte an Ihrem Wohnort. Sollten Sie bereits über eines verfügen, so sollte dieses nicht älter als zwei Jahre sein.

      Es genügt das sogenannte einfache Führungszeugnis.

Ausbildung

    • Dies können z.B. Gruppen in Selbst- und Fremdwahrnehmung, selbst durchlaufene Beratungs- und/oder Therapieerfahrungen oder ähnliche Prozesse sein, in denen die reflexive Aufarbeitung der eigenen Biographie im Mittelpunkt steht.

    • Grundlagen der Beratung, einschl. Diagnostik, Rechtsfragen, Ethik etc.

    • Beratungsansätze, Setting, Kommunikation, psychotherapeutische Schulen etc.

    • Biblisches Menschenbild, Familie, Sexualität, Reflexion eigener Werte und Normen etc.

    • Ekklesiologie, Soteriologie, Pneumatologie, Ethik, klassische Seelsorgeformen etc. Dieser Teil der Ausbildung kann auch außerhalb der eigentlichen Beratungsweiterbildung erworben werden, wenn z.B.die Beratungsausbildung an einem säkularen Ausbildungsinstitut stattfindet.

    • Ergänzende oder vertiefende Kurse zu Beratungsthemen. Diese Kurse müssen nicht Bestandteil der Kernausbildung des Weiterbildungsanbieters sein, sondern können auch durch Teilnahme an Veranstaltungen anderer Anbieter nachgewiesen werden.

    • Supervidierte Beratungspraxis von minidenstens 150 Stunden. Hierzu können Einezl-, Paar-, Familien- und Gruppenberatungen gehören, die eigenverantwortlich - oder im Fall von Familien- und Gruppenberatung im Zweierteam durchgeführt wurden.

    • Der/die Supervisor/in muss durch DGSv oder EASC oder als Ausbildungssupervisor von Ihrem Ausbildungsinstitut anerkannt sein.

      Anerkannt werden Einzel- und Gruppensupervision im Rahmen Ihrer Ausbildung, davon sollen mindestens 10 Stunden als Einzelsupervision stattgefunden haben.

Wie werde ich akkreditiert?

Am einfachsten geht es, wenn Sie den Antrag elektronisch ausfüllen - insbesondere wenn Sie Ihre Ausbildung bei einem ACC zertifizierten Ausbildungsinstitut absolviert haben.

 

 

Alternativ laden Sie sich hier Ihren Antrag auf Akkreditierung herunter. Sie können den Antrag am Computer vorausfüllen und anschließend ausdrucken, unterschreiben und an unsere Geschäftsstelle absenden. Der Jahresbeitrag für akkreditierte Beraterinnen / akkreditierte Berater wird erst mit erfolgter Akkreditierung fällig.