Akkreditierung christlicher Supervisoren und Supervisorinnen
Sie haben eine DGSv, DGfP- oder EASC- anerkannte bzw. vergleichbare Weiterbildung in Supervision absolviert? Dann prüfen wir gern, ob eine Akkreditierung durch ACC für Sie möglich ist.
Neben der Weiterbildung in Supervision benötigen Sie eine abgeschlossene Weiterbildung in Christlicher Beratung (bei einem ACC-zertifizierten Werk) oder eine christlich-theologische Weiterbildung (Stundenumfang mindestens 50 UE). Dieser theologische Teil der Ausbildung kann auch außerhalb der eigentlichen Supervisionsweiterbildung erworben worden sein, wenn z.B. die Supervisionsausbildung an einem säkularen Ausbildungsinstitut stattfindet.
Entsprechend dem christlichen Profil von ACC wird ein klares christliches Bekenntnis, die Einbindung in eine christliche Gemeinschaft, die Zustimmung zu den ACC Ethik-Richtlinien für BeraterInnen sowie ein einwandfreies Führungszeugnis erwartet.
Supervisorinnen und Supervisoren, die durch ACC bereits als Beraterin/Berater akkreditiert sind, müssen für eine Akkreditierung als Supervisor lediglich den Nachweis über die DGSv- oder EASC-konforme Weiterbildung zur Supervisorin/zum Supervisor nachweisen.
Details zur Akkreditierung als Supervisor / Supervisorin finden Sie im Akkreditierungshandbuch.