Beratung

Akkreditierung christlicher Beraterinnen und Berater

Sie haben eine abgeschlossene Weiterbildung in Beratung absolviert, die mindestens den Anforderungen der DGfB (Deutsche Gesellschaft für Beratung) entspricht und möchten sich diese Qualität bescheinigen lassen?

Die ACC akkreditiert christliche Beraterinnen und Berater mit einer Ausbildung nach den Standards der DGfB. Dazu gehören u.a. umfassende Theorievermittlung, Selbsterfahrung und Beratungspraxis unter Supervision von insgesamt mindestens 530 Unterrichtseinheiten.

Diese Voraussetzungen sind bei allen ACC-zertifizierten Beraterweiterbildungen erfüllt. Damit gewährleisten die Träger der ACC-zertifizierten Weiterbildungen eine DGfB-konforme Qualität der Abschlüsse (Details zu den Weiterbildungsanforderungen sind nachzulesen im Zertifizierungshandbuch). Haben Sie eine von der ACC zertifizierte Weiterbildung durchlaufen, befähigt Sie dies zur Akkreditierung auf Antrag ohne weitere Überprüfung.

Absolventen anderer Ausbildungsgänge können auf der Basis einer Einzelfallprüfung ebenfalls eine Akkreditierung beantragen, sofern die Kriterien erfüllt sind.

Entsprechend dem christlichen Profil von ACC wird von den Beraterinnen und Beratern neben den fachlichen Voraussetzungen ein klares christliches Bekenntnis, die Einbindung in eine christliche Gemeinschaft, die Zustimmung zu den ACC Ethik-Richtlinien für BeraterInnen sowie ein einwandfreies Führungszeugnis erwartet.

Nähere Informationen zu den Akkreditierungsvoraussetzungen finden Sie im Akkreditierungshandbuch.

Die Kosten für die Akkreditierung von Beraterinnen und Beratern betragen jährlich 95,- €.

Was bietet Ihnen eine Akkreditierung?

  • Qualitätsnachweis der eigenen Weiterbildung nach DGfB-Standards
  • Qualitätsnachweis der eigenen Beratungstätigkeit durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Fortbildung an mind. 2 Beratertagen der ACC pro Jahr
  • Vertretung in der DGfB durch einen starken christlichen Dachverband 
  • Kollegiale Vernetzung und Gemeinschaft
  • Vergünstigte Berufshaftpflichtversicherung