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Datum/Zeit
Veranstaltungstag(e) - 29. Juli 2026
17:00 - 18:30

Veranstaltungsort


Rentenversicherungspflicht Selbstständiger:
Hohe Nachzahlungen für Weiterbildungsinstitute und Lehrende können
drohen – Veranstaltung am 29.07.2026 informiert über neue Rechtslage
Die Rechtslage zur Rentenversicherungspflicht Selbstständiger hat sich durch
Rechtsprechung und einen neuen Übergangsparagrafen § 127 SGB IV so verändert, dass
aktuell bei vielen Weiterbildungsverantwortlichen und selbstständig Lehrenden
Rechtsunsicherheit besteht. Außerdem ist durch die Bundesregierung ein
Reformprozess zum sozialrechtlichen Statusfeststellungsverfahren gestartet.
Sozialrechtsanwältin Kathi-Gesa Klafke und Joachim Wenzel informieren am 29.07.2026
um 17 Uhr in einer Onlineveranstaltungen zur veränderten Rechtslage und zu den
politischen Entwicklungen in Berlin.
Experten-Talk:
Scheinselbstständigkeit bei Lehrenden und für Bildungsanbieter:
Drohende Nachzahlungen – und Update zur Reform der Statusfeststellung
https://www.vgsd.de/event/scheinselbststaendigkeit-lehrenden-und-fuerbildungsanbieter-drohende-nachzahlungen-und-update-zur-reform-statusfeststellung29-07-2026
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung erforderlich.
HINTERGRUND
Viele Lehrende und Bildungseinrichtungen wägen sich in Sicherheit, weil sie sich mit
den Rentenversicherungspflichten nicht auskennen oder sich auf eine Auskunft ihrer
Steuerkanzlei verlassen. Die Steuerberatung beschränkt sich bei
Sozialversicherungsfragen aber maximal auf die beitragsrechtlichen und
melderechtlichen Fragen, wie etwa im Rahmen der Lohnbuchhaltung. Bei Fragen zur
sozialrechtlichen Statusfeststellung bedarf es darüber hinaus fachanwaltlicher
Expertise im Sozialrecht, um die Risiken von unkalkulierbar hohen Nachzahlungen zu
minimieren. Steuerkanzleien dürfen hierzu in der Regel nicht beraten, wenn sie keine
entsprechenden Anwälte im Team haben.
Bildungsanbieter können als Auftraggeber ungewollt zu Arbeitgebern werden
Viele Bildungsanbieter wägen sich hier immer noch in Sicherheit, wenn die letzte
Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) keine Beanstandungen
erbracht hat und sich bei ihnen zwischenzeitlich nichts verändert hat. Auch ist die
falsche Annahme verbreitet, es käme nicht zur Scheinselbstständigkeitsfeststellung,
wenn die Lehrenden mehrere Auftraggeber hätten. Entgegen diesen Annahmen
schützen die genannten Punkte nicht vor der Feststellung von Scheinselbstständigkeit.
Außerdem hat sich die Rechtslage verschärft, etwa durch das sogenannte HerrenbergUrteil des Bundessozialgerichts (BSG). Eine Feststellung von Scheinselbstständigkeit ist
mittlerweile deutlich wahrscheinlicher geworden als in früheren Jahren, was
unerwartete Nachzahlungspflichten der Auftraggeber von 40 % der Honorarhöhe über 4
bis 5 Jahre hinweg bedeuten kann. Solche Beträge können leicht zur Insolvenz führen.
Hier kann der Übergangsparagraf § 127 SGB IV aber unter bestimmten Voraussetzungen
Abhilfe schaƯen.
Lehrende kennen ihre Rentenversicherungspflichten oftmals nicht
Auch selbstständig Lehrende wissen oft nicht, dass ihre Rentenversicherungspflicht
anders gelagert ist als ihre Krankenversicherungspflicht. In die gesetzliche Rente
müssen selbstständig Lehrende auch bei einer Nebentätigkeit einzahlen. Für Lehrende
können ebenfalls Nachzahlungspflichten von 4 bis 5 Jahren drohen. Nachzahlungen von
über 30.000 EUR sind möglich. Doch bis Ende 2027 kann die genannte
Übergangsregelung geringere Nachzahlungspflicht begründen.
Übergangsregelung nach § 127 SGB IV kann helfen
Bei dem Übergangsparagrafen § 127 SGB IV handelt es sich um ein zeitlich befristetes
Moratorium. Der Gesetzgeber hat die ursprüngliche Frist vom 31.12.2026 einmalig auf
den 31.12.2027 verlängert. Unter bestimmten Voraussetzungen können in diesem
Zeitraum im Bildungsbereich Nachzahlungen abgewendet werden, selbst wenn
Scheinselbstständigkeit festgestellt würde. Außerdem haben freiberuflich Lehrende in
einer Übergangsfrist kürzere Nachzahlungspflichten als 4 bis 5 Jahre.
Wie es ab 2028 weitergeht, ist politisch oƯen: Fragebogen kann Selbstständigen
helfen
Wie die Rechtslage ab 2028 aussehen wird, ist völlig oƯen. Die Verhandlungen über eine
Reform der Statusfeststellung sind derzeit in einer heißen Phase. Um die
Berufsrealitäten Selbstständiger abbilden und gegenüber der Politik wirksam vertreten
zu können, hat der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) eine Befragung
Selbstständiger gestartet. Je mehr Selbstständige sich daran beteiligen, desto besser
können die Interessen von Bildungsanbietern und Lehrenden in den Reformprozess
eingebracht werden.
https://www.vgsd.de/bitte-beantworte-unseren-fragebogen-mit-deiner-hilfe-wollen-wirpassendere-statusfeststellungs-kriterien-finden/
Anmeldung zum Experten-Talk:
https://www.vgsd.de/event/scheinselbststaendigkeit-lehrenden-und-fuerbildungsanbieter-drohende-nachzahlungen-und-update-zur-reform-statusfeststellung29-07-202