Glossar

ACC - Association of Christian Counsellors
Die Association of Christian Counsellors – der Dachverband christlicher Beraterinnen und Berater – versteht sich als Interessenvertretung von Menschen, die als überzeugte Christen in Seelsorge und Beratung tätig sind.

Aufgabe ist die Entwicklung und Überwachung von Ausbildungs- und Qualitätsstandards für Seelsorge und Beratung.

ACC ist Gründungsmitglied der DGfB und damit von Anfang unter dem Dach des Verbundes seriöser Beratungsverbände. Zugleich ist ACC Deutschland auch Mitglied von ACC Europe und damit eng verbunden mit Christinnen und Christen in ganz Europa, die sich für eine qualitativ hochwertige und zugleich aus dem Glauben motivierte Seelsorge- und Beratungsarbeit engagieren.

Akkreditierung

Unter Akkreditierung versteht man die Beglaubigung von Diplomaten, Journalisten, sowie von Institutionen wie Hochschulen. Bei ACC werden Seelsorger und Berater akkreditiert, die ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben, sich klar zum christlichen Glauben bekennen und die Ethikrichtlinien von ACC anerkennen.

Eine Akkreditierung gilt bei ACC für drei Jahre und muss dann erneuert werden. Sie beinhaltet ebenfalls die ordentliche Mitgliedschaft bei ACC.

ACC unterscheidet zwischen der Akkreditierung von:

  • Seelsorgerinnen und Seelsorgern
  • Beraterinnen und Beratern
  • Supervisorinnen und Supervisoren (in Vorbereitung)
Approbation
Approbation ist der Fachbegriff für die staatliche Zulassung zur eigenständigen Ausübung eines heilkundlichen Berufes wie Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, aber auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut oder Apotheker.

Voraussetzung ist der fachspezifische Studienabschluss, gesundheitliche Eignung, rechtliche Unbedenklichkeit, die nötigen deutschen Sprachkenntnisse. Nur mit der Approbation ist auch das Führen der Berufsbezeichnung erlaubt (deshalb dürfen Heilpraktiker zwar Psychotherapie ausüben, sich aber nicht Psychotherapeuten nennen).

Die Approbation ist ein Verwaltungsakt der durch Gesetze (z.B. das Psychotherapeutengesetz) und Approbationsordnungen geregelt wird. Die Aufsichtsbehörde für Approbierte ist die jeweils zuständige regionale Kammer (z.B. Ärztekammer, Psychotherapeutenkammer).

APS - Akademie für Psychotherapie und Seelsorge
Akademie für Psychotherapie und Seelsorge. Christlicher Fachverband an der Schnittmenge von Theologie, Medizin und Psychotherapie, Veranstalter von großen Tagungen und Kongressen.

ACC arbeitet eng mit der APS zusammen.

C-STAB - Christliche Seelsorger, Therapeuten, Ärzte und Berater
Christliche Seelsorger, Therapeuten, Ärzte und Berater. Ein unabhängiges, interdisziplinäres, überkonfessionelles und regional organisiertes Netzwerk christlicher Seelsorger, Therapeuten, Ärzte und Berater in Deutschland.
DGfB - Deutsche Gesellschaft für Beratung
Deutsche Gesellschaft für Beratung. Dachverband wissenschaftlich ausgerichteter, seriöser Beratungsorganisationen in Deutschland, der sich um Standards und Lobbyarbeit im Bereich Beratung bemüht. ACC ist Gründungsmitglied der DGfB.
DGSv - Deutsche Gesellschaft für Supervision
Dachverband für Supervisorinnen und Supervisor. Bietet klare Ausbildungsstandards für Supervision.
EASC - European Association for Supervision and Coaching
Europäischer Verband für Supervision und Coaching. Bietet klare Ausbildungsstandards für Supervision und Coaching.
Heilpraktiker für Psychotherapie
Heilpraktiker, sowie Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie, dürfen sich zwar nicht Psychotherapeuten nennen (siehe Approbation), jedoch psychotherapeutisch, also heilkundlich tätig sein.

Dazu haben sie eine Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt abgelegt, das auch als Aufsichtsbehörde fungiert.

Heilpraktiker für Psychotheapie haben keine Kassenzulassung, können aber ihre Tätigkeit vereinzelt mit Privatkrankenkassen – in besonderen Ausnahmefällen auch mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Zahlreiche Berater haben auch die Prüfung zum Heilpraktiker (zumeist beschränkt auf Psychotherapie) abgelegt. ACC listet diese Qualifikation im “Status” seiner Mitglieder.

HeilprG / HPG - Heilpraktikergesetz
Dieses Gesetz regelt in Deutschland die Ausübung heilkundlicher Tätigkeit ohne als Arzt oder Psychotherapeut zugelassen (approbiert) zu sein. Die Ausübung der Heilkunde kann auf Psychotherapie begrenzt sein. Viele Berater haben durch eine Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt die Befähigung zur Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz nachgewiesen.

Oftmals wird noch die Abkürzung HPG für Heilpraktikergesetz verwendet. Neuerdings gilt die Abkürzung HPG eigentlich für einen Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes.

Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten sind Menschen, die sich durch ein mindestens fünfjähriges Psychologiestudium und anschließende Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren (vorgesehen sind hier entweder Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologische Verfahren) für die Ausübung von Psychotherapie qualifiziert haben und nach Ablegung einer Prüfung die Approbation erhalten haben.

Psychologische Psychotherapeuten können eine Kassenzulassung haben. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

Die Aufsichtsbehörde für Psychologische Psychotherapeuten ist die zuständige (regionale) Psychotherapeutenkammer.

Psychotherapie
Psychotherapie beschreibt die Tätigkeit, die Störungen und Krankheiten der Psyche (Seele) zu heilen sucht. Die Ausübung der Psychotherapie ist in Deutschland als heilkundliche Tätigkeit gesetzlich reguliert. Das bedeutet, Psychotherapie darf nur von Menschen ausgeübt werden, die eine entsprechende Befähigung nachgewiesen haben. Dies geschieht in Deutschland durch die Approbation (von Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten) oder durch die Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG).