Glossar
ACC - Association of Christian Counsellors
Aufgabe ist die Entwicklung und Überwachung von Ausbildungs- und Qualitätsstandards für Seelsorge und Beratung.
ACC ist Gründungsmitglied der DGfB und damit von Anfang unter dem Dach des Verbundes seriöser Beratungsverbände. Zugleich ist ACC Deutschland auch Mitglied von ACC Europe und damit eng verbunden mit Christinnen und Christen in ganz Europa, die sich für eine qualitativ hochwertige und zugleich aus dem Glauben motivierte Seelsorge- und Beratungsarbeit engagieren.
Akkreditierung
Unter Akkreditierung versteht man die Beglaubigung von Diplomaten, Journalisten, sowie von Institutionen wie Hochschulen. Bei ACC werden Seelsorger und Berater akkreditiert, die ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben, sich klar zum christlichen Glauben bekennen und die Ethikrichtlinien von ACC anerkennen.
Eine Akkreditierung gilt bei ACC für drei Jahre und muss dann erneuert werden. Sie beinhaltet ebenfalls die ordentliche Mitgliedschaft bei ACC.
ACC unterscheidet zwischen der Akkreditierung von:
- Seelsorgerinnen und Seelsorgern
- Beraterinnen und Beratern
- Supervisorinnen und Supervisoren (in Vorbereitung)
Approbation
Voraussetzung ist der fachspezifische Studienabschluss, gesundheitliche Eignung, rechtliche Unbedenklichkeit, die nötigen deutschen Sprachkenntnisse. Nur mit der Approbation ist auch das Führen der Berufsbezeichnung erlaubt (deshalb dürfen Heilpraktiker zwar Psychotherapie ausüben, sich aber nicht Psychotherapeuten nennen).
Die Approbation ist ein Verwaltungsakt der durch Gesetze (z.B. das Psychotherapeutengesetz) und Approbationsordnungen geregelt wird. Die Aufsichtsbehörde für Approbierte ist die jeweils zuständige regionale Kammer (z.B. Ärztekammer, Psychotherapeutenkammer).
APS - Akademie für Psychotherapie und Seelsorge
ACC arbeitet eng mit der APS zusammen.
C-STAB - Christliche Seelsorger, Therapeuten, Ärzte und Berater
DGfB - Deutsche Gesellschaft für Beratung
DGSv - Deutsche Gesellschaft für Supervision
EASC - European Association for Supervision and Coaching
Heilpraktiker für Psychotherapie
Dazu haben sie eine Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt abgelegt, das auch als Aufsichtsbehörde fungiert.
Heilpraktiker für Psychotheapie haben keine Kassenzulassung, können aber ihre Tätigkeit vereinzelt mit Privatkrankenkassen – in besonderen Ausnahmefällen auch mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Zahlreiche Berater haben auch die Prüfung zum Heilpraktiker (zumeist beschränkt auf Psychotherapie) abgelegt. ACC listet diese Qualifikation im “Status” seiner Mitglieder.
HeilprG / HPG - Heilpraktikergesetz
Oftmals wird noch die Abkürzung HPG für Heilpraktikergesetz verwendet. Neuerdings gilt die Abkürzung HPG eigentlich für einen Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes.
Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten können eine Kassenzulassung haben. Das ist jedoch nicht immer der Fall.
Die Aufsichtsbehörde für Psychologische Psychotherapeuten ist die zuständige (regionale) Psychotherapeutenkammer.